Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Einleitung

In einer Gesellschaft, die auf Vielfalt und Inklusion aufbaut, ist die Gewährleistung von Barrierefreiheit ein grundlegendes Menschenrecht. Doch trotz bedeutender Fortschritte in den letzten Jahren bleiben Menschen mit Behinderungen oft vor unüberwindbaren Barrieren stehen, die ihnen die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehren.

Das Jahr 2025 verspricht jedoch bedeutende Veränderungen in dieser Hinsicht, denn es steht eine Überarbeitung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFG) bevor. Diese Neuerungen bringen nicht nur Hoffnung auf eine noch inklusivere Gesellschaft, sondern werfen auch Fragen auf: Welche konkreten Änderungen werden vorgeschlagen? Wie werden sie die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen beeinflussen? Und welche Herausforderungen ergeben sich aus dieser Aktualisierung?

In diesem Blogpost werfen wir nicht nur einen genaueren Blick auf das bestehende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, sondern auch auf die bevorstehenden Änderungen im Juni 2025. Wir werden die potenziellen Auswirkungen dieser neuen Entwicklungen auf den Alltag der Menschen beleuchten und die Diskussionen um ihre Umsetzung verfolgen. Denn nur durch ein umfassendes Verständnis können wir die Bedeutung dieser Aktualisierung für eine inklusive Gesellschaft wirklich erfassen.

Historischer Hintergrund

Im Juli 2021 markierte die Verabschiedung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) einen bedeutenden Meilenstein für die Barrierefreiheit in der EU. Denn dieses Gesetz wurde nicht isoliert auf nationaler Ebene verabschiedet, sondern im Einklang mit internationalen Bemühungen zur Förderung der Barrierefreiheit. Insbesondere wurde das BFSG im Rahmen des European Accessibility Act (EAA) eingeführt, der darauf abzielt, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union zu verbessern.

Eine weitere wichtige Entwicklung war die Überführung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) am 15. Juni 2022 in das Nationale Recht. Durch diese Umsetzung erhielt das BFSG einen rechtlichen Rahmen und definierte klare Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht werden.

Diese Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung, da sie einen klaren Fahrplan für die schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens festlegen. Insbesondere legen sie Standards fest, die sicherstellen sollen, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind.

In Anbetracht dieser Entwicklungen ist es wichtig, die bevorstehenden Änderungen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im Jahr 2025 im Kontext dieser internationalen und nationalen Rahmenbedingungen zu betrachten. Die bevorstehenden Änderungen werden nicht nur die Barrierefreiheit in Deutschland weiter stärken, sondern auch im Einklang mit den internationalen Standards zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen stehen.

Hauptmerkmale

Ab dem 28. Juni 2025 müssen B2C-Unternehmen (Business to Consumer) ihre Websites definitiv auf Barrierefreiheit ausrichten. Dies bedeutet, dass Websites, Apps, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, auffindbar, zugänglich und nutzbar sein müssen.

Für B2B-Unternehmen ist das Ausmaß dieser Anforderungen noch nicht ganz klar. Es wird empfohlen, dass in solchen Fällen ein Rechtsanwalt den Fall individuell prüfen und bewerten sollte.

Die betroffenen Produkte umfassen eine Vielzahl von Hardwaresystemen einschließlich Betriebssystemen, Selbstbedienungsterminals wie Zahlungsterminals und Geldautomaten, sowie Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang.

Darüber hinaus sind Dienstleistungen wie Telekommunikationsdienste, Personenbeförderungsdienste, Bankdienstleistungen für Verbraucher und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr von diesen Anforderungen betroffen.

Sowohl Hersteller, Händler und Importeure von den de Produkten als auch Dienstleistungserbringer müssen sicherstellen, dass ihre Angebote barrierefrei sind. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und  weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz sind teilweise vom Gesetz ausgenommen.

Zusätzlich muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit schnell auffindbar sein, vergleichbar zum Impressum und der Datenschutzerklärung. Dies kann beispielsweise im Footer einer Website oder im Untermenü einer Mobile App erfolgen.

Die Umsetzung dieser Anforderungen ist entscheidend, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am digitalen Leben und an verschiedenen Dienstleistungen zu gewährleisten und eine inklusive Gesellschaft zu fördern.

Auswirkungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz trägt dazu bei, die Zugänglichkeit von Produkten, Dienstleistungen und digitalen Inhalten für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Dadurch wird ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert und ihre Selbstständigkeit gestärkt. Des Weiteren fürht die Förderung der Barrierefreiheit trägt zu einer inklusiveren Gesellschaft bei, in der Vielfalt geschätzt und gefördert wird. Dies kann zu einem positiven gesellschaftlichen Wandel führen und das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen stärken.

Durch die Förderung der Barrierefreiheit eröffnen sich zudem  neue wirtschaftliche Chancen für Unternehmen. Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen können eine größere Zielgruppe ansprechen und damit zu einem größeren Absatzmarkt führen.

Das BFSG schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. Dies bietet Unternehmen Rechtssicherheit und ermöglicht es ihnen, ihre Angebote entsprechend anzupassen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Durch die Umsetzung des BFSG wird Deutschland den internationalen Standards zur Förderung der Barrierefreiheit gerecht. Dies stärkt das Ansehen des Landes im Bereich der Menschenrechte und der Inklusion auf internationaler Ebene.

Ausblick

Angesichts der bevorstehenden Änderungen im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) können insbesondere Softwareunternehmen vor Herausforderungen gestellt werden, insbesondere in kleineren Entwicklungsteams. Die Anpassung von Software und digitalen Dienstleistungen an die Barrierefreiheitsanforderungen erfordert oft zusätzliche Ressourcen und Fachwissen, die möglicherweise in kleineren Teams nicht vorhanden sind.

Die Komplexität der Anforderungen des BFSG, insbesondere im Bereich der digitalen Barrierefreiheit, kann dazu führen, dass Softwareunternehmen überfordert sind und Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Änderungen rechtzeitig umzusetzen. Dies gilt insbesondere für kleinere Entwicklungsteams, die möglicherweise nicht über die gleichen Ressourcen und das gleiche Fachwissen verfügen wie größere Unternehmen.

Um dieser Herausforderung zu begegnen, ist es wichtig, dass Softwareunternehmen proaktiv Maßnahmen ergreifen, um sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. Dies kann die Investition in Schulungen und Schulungen für Entwickler und Designer umfassen, um ihr Verständnis für Barrierefreiheitsanforderungen zu verbessern. Darüber hinaus können Unternehmen externe Berater oder Experten hinzuziehen, um bei der Umsetzung von barrierefreien Lösungen zu unterstützen.

Es ist auch wichtig, dass Softwareunternehmen die Bedürfnisse und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen in den Entwicklungsprozess integrieren und von Anfang an barrierefreie Prinzipien und Designs berücksichtigen. Dies kann dazu beitragen, dass die Anpassung an die Barrierefreiheitsanforderungen effizienter und kostengünstiger erfolgt.

Insgesamt ist es entscheidend, dass Softwareunternehmen, insbesondere in kleineren Entwicklungsteams, sich frühzeitig mit den Anforderungen des BFSG auseinandersetzen und proaktiv Maßnahmen ergreifen, um die Barrierefreiheit ihrer Produkte und Dienstleistungen sicherzustellen. Dies wird nicht nur dazu beitragen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch dazu beitragen, eine inklusivere Gesellschaft zu schaffen, in der alle Menschen gleichermaßen von digitalen Angeboten profitieren können.

Brifle und das BFSG

Brifle setzt sich dafür ein, die Briefkommunikation zu digitalisieren und dabei die Barrierefreiheit zu verbessern. Dieses Betreben ist nicht nur im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), sondern kann auch dazu beitragen, kleinere Unternehmen und Behörden zu entlasten und einen standardisierten Austausch von barrierefreien Dokumenten zu fördern.

Gemäß den Anforderungen des BFSG müssen ab dem 28. Juni 2025 Websites, Apps, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise zugänglich und nutzbar sein. Dies betrifft auch die digitale Briefkommunikation, die bisher oft nicht barrierefrei ist.

Durch die Digitalisierung der Briefkommunikation und die Bereitstellung barrierefreier Lösungen können wir dazu beitragen, dass Unternehmen und Behörden die Anforderungen des BFSG erfüllen können, ohne grundlegende Funktionen neu implementieren zu müssen. Unsere Plattform bietet einen standardisierten Austausch von barrierefreien Dokumenten, der es Unternehmen und Behörden erleichtert, ihre Kommunikation barrierefrei zu gestalten und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Durch die Digitalisierung und Barrierefreiheit der Briefkommunikation können wir nicht nur zur Einhaltung des BFSG beitragen, sondern auch dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern und eine inklusivere Gesellschaft zu fördern. Gleichzeitig ermöglichen wir Unternehmen und Behörden, effizienter zu arbeiten und Ressourcen zu sparen, indem wir einen standardisierten und barrierefreien Austausch von Dokumenten ermöglichen.

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